IT- und Medienrecht

Rechtsmittel der Springrechtsbeschwerde oder der Springrevision bei noch nicht vorliegende Entscheidung über eine Räumungsklage

Aktenzeichen  VIII ZB 48/21

Datum:
19.10.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:191021BVIIIZB48.21.0
Normen:
§ 75 FamFG
§ 566 ZPO
Spruchkörper:
8. Zivilsenat

Verfahrensgang

vorgehend AG Saarbrücken, 18. August 2021, Az: 120 C 200/21 (05)

Tenor

Die vom Beklagten eingelegte “Sprungrechtsbeschwerde nach § 75 FamFG” wird als unzulässig verworfen.
Kosten werden nicht erhoben.

Gründe

1
Der Beklagte, gegen den eine Klage auf Räumung anhängig ist, will durch ein als “Sprungrechtsbeschwerde nach § 75 FamFG” bezeichnetes Rechtsmittel erreichen, dass der Bundesgerichtshof die Stattgabe der Räumungsklage, über die noch nicht entschieden worden ist, verhindert.
2
Es ist weder ein solches, im Zivilprozess nicht vorgesehenes Rechtsmittel noch eine Sprungrevision nach § 566 ZPO eröffnet. Der Beklagte ist darauf hingewiesen worden, dass gegen eine noch nicht existierende Entscheidung ein Rechtsmittel nicht gegeben ist. Er hat mehrfach zu verstehen gegeben, dass er gleichwohl auf einer Bescheidung seines Begehrens besteht.
3
Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG werden Kosten nicht erhoben.
4
Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass er auf weitere Eingaben in dieser Sache nicht mit einer Antwort rechnen kann.
5
Dr. Fetzer                     Dr. Schneider                      Kosziol
6
                Dr. Liebert                           Wiegand


Ähnliche Artikel

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbeanrufe, -emails oder -schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen


Nach oben