Vorabentscheidungsersuchen: Verdeckung der Warnhinweise auf Zigarettenverpackungen durch Darbietung der Zigaretten in Warenausgabeautomaten; Warenausgabeautomat als „sonstiger Gegenstand“ zur Verdeckung i.S.d. Richtlinie; verkleinerte Abbildung der Originalverpackung auf Warenausgabeautomat; genügende Kenntnisnahme der Warnhinweise vor Abschluss des Kaufvertrags – Zigarettenausgabeautomat
Irreführende Werbung und Vorenthalten wesentlicher Informationen: Ermittlung des (einheitlichen) Streitgegenstands anhand des Lebenssachverhalts – LTE-Geschwindigkeit
Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Patentfähigkeit – zur Vorveröffentlichung – zur öffentlichen Zugänglichkeit eines auf einem Meeting vorgelegten Dokuments
(Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Frage der Verfahrenssprache –; ursprüngliche, der Erteilung zu Grunde liegenden Verfahrenssprache Englisch – Verteidigung in einem vorangegangenen Patentnichtigkeitsverfahren in deutscher Sprache – der nunmehr angegriffene Patentanspruch existiert nur noch in deutscher Sprache – Verteidigung in der Verfahrenssprache Deutsch – nicht übereinstimmende Formulierung in den Anmeldeunterlagen – offensichtliche Unrichtigkeit – stillschweigende Korrektur durch den Fachmann);
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Entstehung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters an einzelnen Teilen eines Erzeugnisses; rechtlicher Maßstab im Rahmen der Prüfung der Eigenart bei Ermittlung des Gesamteindrucks im Falle eines Bauelements – Front kit
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Verbundelement“ – zum Stand der Technik – sucht sich ein Patent durch einzelne Merkmale seiner Ansprüche von dem in ihm beschriebenen Stand der Technik abzugrenzen, so ist diesen Merkmalen im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen – dies gilt nicht, wenn sich ein im Patent verwendeter technischer Begriff nach dem objektiven Verständnis des Fachmanns inhaltlich vom Stand der Technik nicht unterscheidet