Für die Gewährung subsidiären Schutzes ist es unschädlich, wenn der ableitungsberechtigte Ehegatte eine andere Staatsangehörigkeit besitzt als die stammberechtigte Ehegattin
Asyl, Hauptsacheerledigung, (Teil-)Abhilfe durch Beklagte, Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlichen Herkunftsländern/unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen, Union
Asyl Nigeria, In Deutschland geborenes minderjähriges lediges Kind, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an die Mutter, Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt, Unterbringung bei Pflegeeltern, Keine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Mutter und Kind, Kein von der stammberechtigten Person abgeleiteter Familien-Flüchtlingsschutz nach § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG ohne das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der stammberechtigten Person, Richtlinienkonforme Auslegung von § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG