Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bzgl der Einstufung diffamierender Äußerungen über Politiker in sozialen Netzwerken als Beleidigung iSd §§ 185 StGB, § 1 Abs 3 NetzDG – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Politikerin durch fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social-Media-Plattform gem § 14 Abs 3, Abs 4 TMG aF (jetzt: § 21 Abs 2, Abs 3 TTDSG) – Gegenstandswertfestsetzung
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer Immissionabelastung, wenn diese der Gemeinde infolge langjähriger Nutzungsunterbrechung nicht als abwägungsrelevanter Belang erkennbar war