Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung – hier: Abschiebungsverbot hinsichtlich Afghanistan
Erfolgloser Abänderungsantrag: Keine abweichende Einschätzung der Bleibeperspektive nach Veröffentlichung der Lagebeurteilung zur Sicherheitslage für Afghanistan