(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.02.2021 – III R 36/19: Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkasso-Services im Bereich des steuerlichen Kindergeldes)
Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage zur Frage der Auslegung des Betriebsbegriffs in Massenentlassungsfällen (hier: § 17 Abs 1, Abs 3 S 4 KSchG) nicht zu beanstanden – Voraussetzungen einer Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV vertretbar verneint
Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage zur Frage der Auslegung des Betriebsbegriffs in Massenentlassungsfällen (hier: § 17 Abs 1, Abs 3 S 4 KSchG) nicht zu beanstanden – Voraussetzungen einer Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV vertretbar verneint