Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Haftanordnung unter Verstoß gegen die Pflicht zur Benachrichtigung einer Vertrauensperson verletzt grundrechtsgleiches Recht des Inhaftierten aus Art 104 Abs 4 GG – allerdings keine Aufhebung der Haftanordnung – Nichtbeiziehung der Ausländerakte bei Entscheidung über Anordnung der Sicherungshaft verstößt gegen Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG – Verfassungsbeschwerde insofern allerdings wegen Subsidiarität unzulässig – Gegenstandswertfestsetzung