Stattgebender Kammerbeschluss: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 93 Abs 2 BVerfGG) nach Fristversäumnis aufgrund fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung – Verstoß gegen Art 19 Abs 4 S 1 GG aufgrund sachlich nicht mehr vertretbarer Auslegung des Rechtsschutzbegehrens
Julius-Maximilians-Universität Würzburg;, Wintersemester 2020/2021;, Humanmedizin Vorklinik;, Vorlage der Curricularanteilsberechnung;, „Stauchung“ bei Überschreiten des Curricularnormwerts.