Wer unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Wir informieren, welche Vorschriften gelten, und wann Sie gegebenenfalls gegen Bußgeldbescheide vorgehen können.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens, Alkoholmissbrauch, Erneuter Konsum trotz Abstinenzerfordernisses, Verwertbarkeit von Mitteilungen der Polizei
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsachverfahren (verneint), Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Sonstige Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch, Vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit BAK von 1,12 Promille, Zusatztatsachen, Nähere Prüfung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsachverfahren (verneint), Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Sonstige Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch, Vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit BAK von 1,22 Promille, Zusatztatsachen:, Fehlen signifikanter Ausfallerscheinungen, Alkoholfahrt in den Tagesstunden, unfallfreie Fahrt über längere Strecke im innerstädtischen Verkehr
Entziehung der Fahrerlaubnis, medizinisch-psychologische Untersuchung, Alkoholkonsum während längerer Abstinenz nach überwundener Alkoholabhängigkeit (Lapsus), hinreichend gesicherte Diagnose einer Alkoholabhängigkeit