(Anerkennung als Belegarzt – Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG – notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen – Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arzt – Schwergewicht der Mitwirkung an der vertragsärztlichen Versorgung darf nicht die stationäre Versorgung der Versicherten weder im gesamten Leistungsspektrum des Medizinischen Versorgungszentrums noch für den einzelnen dort angestellten Arzt sein)
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); dauerhafter Wegfall der Umstände der Verfolgung; keine begründete Furcht vor Verfolgung aus anderen Gründen; Vorhandensein eines Schutzakteurs; neue Verfolgungsstrategien