Markenbeschwerdeverfahren – „SENNER NATÜRLICH. ALLGÄU. SEIT 1862. (Wort-Bildmarke)“ – keine Zurückverweisung an das DPMA – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Health-Claims-Verordnung: Verweis auf der Vorderseite einer Umverpackung eines Nahrungsergänzungsmittels auf spezielle gesundheitsbezogene Angaben auf der Rückseite; Erforderlichkeit von wissenschaftlichen Nachweisen bei Verweisen auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile – B-Vitamine