Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs – Versagung von PKH ohne Berücksichtigung relevanten Parteivorbringens sowie unter unzulässiger Beweisantizipation
Ablehnung, Abschluss der Instanz, Anhörungsrüge, Befangenheitsantrag auf Vorrat, Befangenheitsantrag nach Erlass des Urteils, Besorgnis der Befangenheit, Formalentscheidung, offensichtlich unzulässiger Befangenheitsantrag, Selbstentscheidung