Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Aufnahme von Rundfunksendern in das Vermarktungsmodell eines Audiovermarkters – Grundrechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt, kein erheblicher Nachteil infolge der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelndes Rechtsschutzinteresse bei offenkundiger Aussichtslosigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund eklatanter Begründungsmängel – Kostenbelastung durch Honorarvereinbarung unbeachtlich
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Ordnungsgeld iHv 500 Euro zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht eines E-Mail-Providers zu TKÜ-Maßnahmen (§§ 100a, 100b StPO) kein schwerer Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG – fehlende wirtschaftlicher Gefährdung des Betroffenen, fehlende Wiederholungsgefahr