Versorgungsausgleich: Abänderungsverfahren nach dem Tod eines Ehegatten; Prüfung der Auswirkung der Abänderung zugunsten eines Ehegatten oder Hinterbliebenen anhand einer Gesamtbetrachtung des Ausgleichsergebnisses
Versorgungsausgleich: Ende der Ehezeit bei zunächst unwirksamer Rücknahme des Scheidungsantrages und Heilung der Unwirksamkeit erst nach Stellung des Gegenantrages