Keine Verpflichtung einer Bank, über Phishing erschlichenes Geld zu erstatten, wenn der Bankkunde grob fahrlässig durch Weitergabe seiner TAN in einem Telefongespräch gehandelt hat
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden; Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Spurwechsel des Vorausfahrenden; Nichterweislichkeit des Spurwechsels