Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag mit der DENIC eG: Domain-Vergabestelle als Drittschuldnerin; Übernahme sämtlicher Ansprüche durch den Gläubiger aufgrund Überweisung an Zahlungs statt
Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Kindschaftssache: Grundsätzliche Bedeutung einer Sache; Verfahrenskostenhilfebewilligung bei fehlender Grundsatzbedeutung der zugelassenen Rechtsbeschwerde
(Lagerhalterhaftung: Geltung der Bestimmungen über das Lagergeschäft bei der Übernahme anderer Aufgaben durch den Lagerhalter; Beschränkbarkeit der Haftung nach § 475 BGB durch Individualvereinbarungen; Aufrechnungsverbot für streitige Gegenansprüche)