Teilweise erfolgreiche Klage einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen die Errichtung und den Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen – Sechtem
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Resozialisierungsgebots (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) an die Wahrung der finanziellen Interessen Strafgefangener – hier: Gefangenentelefonie zu marktgerechten Preisen