Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlichen Substantiierungsmangels (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung der Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels Darlegung der objektiven Sachdienlichkeit und subjektiven Notwendigkeit