Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers, Voraussetzungen einer Ruhensanordnung, nachträglicher Wegfall der gesundheitlichen Eignung, nicht ausreichend stabilisierte Amphetaminabhängigkeit eines Arztes, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine Verfahrensfehler in Form eines Gehörsverstoßes oder eines Aufklärungsmangels
Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers, Voraussetzungen einer Ruhensanordnung, nachträglicher Wegfall der gesundheitlichen Eignung, nicht ausreichend stabilisierte Amphetaminabhängigkeit eines Arztes, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine Verfahrensfehler in Form eines Gehörsverstoßes oder eines Aufklärungsmangels
Erteilung der Approbation als Arzt, Erfolgloser Zulassungsantrag der Klägerin, Abschluss des Medizinstudiums in einem Drittstaat (Ukraine), Gleichwertigkeitsprüfung, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, kein Verfahrensfehler in Form der Verletzung der Aufklärungspflicht
Erteilung der Approbation als Arzt, Erfolgloser Zulassungsantrag der Klägerin, Abschluss des Medizinstudiums in einem Drittstaat (Ukraine), Gleichwertigkeitsprüfung, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, kein Verfahrensfehler in Form der Verletzung der Aufklärungspflicht
Erteilung der Approbation als Arzt, Erfolgloser Zulassungsantrag der Klägerin, Abschluss des Medizinstudiums in einem Drittstaat (Ukraine), Gleichwertigkeitsprüfung, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, kein Verfahrensfehler in Form der Verletzung der Aufklärungspflicht