Haftung des Wasserversorgungsunternehmens für eine Leitungswasserschaden: Inhaber der Hausanschlussleitung; Tragung der Kosten der Instandhaltung oder Reparatur
Schornsteinfegerwesen, Kostenfestsetzung für Zweitbescheid, kein Nachweis der Durchführung der festgelegten Kehr- und Überprüfungsarbeiten innerhalb der festgelegten Frist, Festlegung eines Zeitraums für die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten, keine unrichtige Sachbehandlung
Keine Verweisung des Geschädigten auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bei geringerem Fahrbedarf aufgrund der Besonderheiten der Corona-Pandemie
Betriebsprüfung – Beitragsnachforderung – Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem auf dem Bau tätigen angelernten Eisenflechter