(Versorgungsbezüge aufgrund der von einem Beamten zur Erhöhung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten gezahlten Versorgungszuschläge sind Einkünfte gemäß § 19 EStG)
Nichtannahmebeschluss: Kein grundrechtlicher Anspruch auf Stellentausch zwischen Trägern eines Jobcenters – Organisationsermessen einer Kommune umfasst auch Entscheidung über lediglich interne Ausschreibung einer offenen Stelle – hier: Ermessensausübung nicht willkürlich