Aufenthaltserlaubnis, aufschiebende Wirkung der Klage (assoziationsberechtigter Türke), assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht (als Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer GmbH), Arbeitnehmereigenschaft nach Unionsrecht, Anhörung vor Bescheidserlass
Keine direkte oder analoge Anwendung von § 9 BUrlG, wenn eine behördliche Quarantäneanordnung, aber keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.(Anschluss an ArbG Halle, Urt. v. 23.6.2021, 4 Ca 285/21)