Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – konkrete Rechtsfrage – konkrete Klärungsfähigkeit – Erforderlichkeit von Ausführungen zur behördlichen Zuständigkeit – Wechsel der Zuständigkeit für die begehrte Leistung vom Sozialhilfeträger nach dem SGB 12 zum Eingliederungshilfeträger nach dem SGB 9 2018
(Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine von ihm erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation iS des § 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6 – Verfassungsmäßigkeit der nach § 42 Abs 1 Nr 1 und 3 SGB 9 iVm § 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6 vorgenommenen Zuständigkeitsabgrenzung)
Leistungen, Einkommen, Bewilligung, Behinderung, Arzt, Berufung, Bescheid, Bedarfsgemeinschaft, Altersrente, Widerspruchsbescheid, Merkzeichen, Verwaltungsverfahren, Regelbedarf, Attest, Grad der Behinderung, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Sicherung des Lebensunterhalts