Widerruf der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit, Nichteinhaltung infektions- und hygienerechtlicher Vorschriften, Verstöße gegen behördliche Anordnungen, Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz
Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers, Voraussetzungen einer Ruhensanordnung, nachträglicher Wegfall der gesundheitlichen Eignung, nicht ausreichend stabilisierte Amphetaminabhängigkeit eines Arztes, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine Verfahrensfehler in Form eines Gehörsverstoßes oder eines Aufklärungsmangels
Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers, Voraussetzungen einer Ruhensanordnung, nachträglicher Wegfall der gesundheitlichen Eignung, nicht ausreichend stabilisierte Amphetaminabhängigkeit eines Arztes, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine Verfahrensfehler in Form eines Gehörsverstoßes oder eines Aufklärungsmangels
Beihilfe, Hallux valgus, GOÄ-Nr. 2135 für den komplexen Weichteileingriff am Großzehengrundgelenk, Beschluss des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Schwellenwertüberschreitung, Zielleistungsprinzip
Beihilfe, Hüftgelenksoperation, Tonnenförmiges Ausmeißeln des Pfannenbodens (GOÄ-Nr. 2148 analog) als selbstständige Leistung neben Alloarthroplastik (GOÄ-Nr. 2151), Beschluss des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer