Nichtannahmebeschluß: Qualifizierung der Kosten aus Amtspflichtverletzung als im Sinne von §§ 13, 16 FinBAG umlagefähig verletzt weder Art 12 Abs 1 GG noch grundrechtsgleiche Rechte
(Krankenversicherung – aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsbereich einer geöffneten Innungskrankenkasse – räumliche Verteilung der festen Arbeitsstätten der von der Handwerksrolle erfassten Innungsbetriebe – Zuständigkeitserklärung der Aufsichtsbehörde ist feststellender Verwaltungsakt und aufsichtsbehördliche Anordnung zugleich – Zulässigkeit einer deklaratorischen Feststellung der Zuständigkeit trotz aufsichtsrechtlicher Zuständigkeitsregelungen – keine aufschiebende Wirkung der Anfechtungs- oder Aufsichtsklage – Unzulässig der Anfechtungs- oder Aufsichtsklage gegen die nach § 89 Abs 1 S 1 SGB 4 erteilten Hinweise der Aufsichtsbehörde)