beamtenrechtliche Beihilfe, medizinische Kräftigungstherapie, Überschreitung der GOÄ-Schwellenwerte, hier nicht gerechtfertigt, erhöhter Zeitaufwand/personeller Aufwand durch Begleitung des Patienten während der medizinischen Kräftigungstherapie nicht berücksichtigungsfähig, da bereits immanenter Gegenstand der Leistung
Amtstierarzt, amtsangemessene Beschäftigung, Änderung des Aufgabenbereichs (Schlachttier- und Fleischuntersuchung am Schlachtband), Einsatz als amtlicher Fachassistent an einem Schlachthof