Markenbeschwerdeverfahren – “swag” – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – zur Begründungspflicht – zur Möglichkeit einer globalen Begründung – Fehlen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem angemeldeten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr