Einstweiliger Rechtsschutz, Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Unterlassung von polizeilichen Presseauskünften (bejaht), Auskunftsanspruch der Presse (verneint).
Einstweiliger Rechtsschutz, Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Unterlassung von polizeilichen Presseauskünften (bejaht), Auskunftsanspruch der Presse (verneint).
Zur Darlegung der geltend gemachten Berufungszulassungsgründe bei mehreren voneinander unabhängigen, jeweils tragenden Begründungen des angegriffenen Urteils.