Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – keine Auslagenerstattung bei Änderung der angegriffenen Entscheidung aufgrund Vorliegens veränderter Umstände iSd § 80 Abs 7 S 2 VwGO – zudem ursprüngliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rechtswegerschöpfung
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung – hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge