Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung infolge Abänderungsentscheidung durch das Ausgangsgericht gem § 80 Abs 7 VwGO – Gegenstandswertfestsetzung
Kammerbeschluss: Anordnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung infolge Abänderungsentscheidung durch das Ausgangsgericht gem § 80 Abs 7 VwGO – Gegenstandswertfestsetzung
Gerichtsbescheid, verkehrsrechtliche Anordnung, Außerbetriebsetzung eines Kfz, fehlende Haftpflichtversicherung, Erledigung der Grundverfügung, nicht der Kostenentscheidung, Kostenentscheidung rechtmäßig, Halter, Veranlasser der Kosten
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