Erschließungsbeitragsrecht, Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, Anforderung von öffentlichen Abgaben, kein vorheriger Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Behörde, mangelnde Nachholbarkeit, keine drohende Vollstreckung
Dublin-Verfahren, Ablauf der Überstellungsfrist, keine Unterbrechung der Überstellungsfrist durch erfolgreichen Antrag nach § 123 VwGO, Ausgang des Vorlageverfahrens des BVerwG 1 C 52/20 (Az. EuGH C-248/21) kann dahingestellt bleiben