Professorin im Beamtenverhältnis auf Probe (Besoldungsgruppe W 2), Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Drohung gegenüber einem Studenten mit nachträglicher Notenverschlechterung, sog. „Flucht in die Öffentlichkeit“, Defizite hinsichtlich Loyalität, Zuverlässigkeit und Fähigkeit zur Zusammenarbeit, Nichtakzeptanz verwaltungsmäßiger Abläufe, Unsachlichkeit in Konfliktsituationen
Anforderungen an den Tenor einer Entlassungsverfügung, ausreichende Begründung des Sofortvollzuges (bejaht), Anfechtung einer Probezeitbeurteilung und Auswirkung auf eine Entlassungsverfügung, Zusätzliche Begründung für eine fehlende Eignung in der Entlassungsverfügung