Dienstunfallrecht, kein Dienstunfallschutz für einen in Telearbeit/Home-Office tätigen Beamten ohne Dienstweg, der auf dem Weg zur Verbringung seiner Kinder in den Kindergarten verunfallt, ein „Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Familienwohnung und Dienststelle“ nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.a) BayBeamtVG kann in dieser Konstellation nicht angenommen werden, Auslegung der Norm, Wortlautgrenze, keine Analogie mangels unbewusster Regelungslücke
Ruhensbetrag, Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, Bindungswirkung der Festsetzungen des Rentenbescheids, Entwertung der Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge oder für beitragsfreie Zeiten (verneint)