Abstandsflächenverstoß, 16-m-Privileg, Unterschreitung von 1 H vor mehr als zwei Außenwänden, Satzungsregel nach Art. 7 Abs. 1 BayBO 1982, Bebauungsplan Nr. 57al
baurechtliche Nachbarklage, unzulässige Klage des Eck-Nachbarn, keine Abstandsflächenverletzung bei mehreren Nebengebäuden (16 m-Privileg, Abstandsflächen, die in der öffentlichen Verkehrsfläche zum Liegen kommen, auskragende Bauteile, 9 m-Grenze), 16 m-Privileg und Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsgrund können parallel in Anspruch genommen werden, daneben bleibt die Möglichkeit von Nebengebäuden in den Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 7 BayBO, kein mit dem Bebauungsplan intendierter Nachbarschutz von Baugrenzen, keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch Gartenverschattung
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine bauordnungsrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Mängeln an Feuerstätten in einem Wohnhaus