Krankenversicherung – Angemessenheit der Vergütung eines Kassenvorstands – Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen – keine notwendige Beiladung des Vorstandsvorsitzenden – Gleichbehandlung der Krankenkassen innerhalb der Vergleichsgruppen
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei fehlenden Ausführungen zur fachgerichtlichen Verletzung der Verfahrensförderungspflicht gem § 155c Abs 3 S 4 FamFG