Einstweilige Regelungsanordnung wegen Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn in der Hauptsache die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf beantragt wird., Eine Zusicherung muss von der objektiv zuständigen Behörde abgegeben werden und einen Rechtsbindungswillen erkennen lassen.
Disziplinarrecht, Verwaltungsinspektor (BesGr. A 9), Sachbearbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Bildern, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Entlassung einer Widerrufsbeamtin, Vorbereitungsdienst, sachlicher Grund in Form von schwerwiegenden Leistungsmängeln, ungenügende Leistungen im fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt I und II, negative Prognose, Geltendmachung persönlicher Erschwernisse
Disziplinarklage, Einstellung des Disziplinarverfahrens nach Entlassung auf eigenen Antrag, Feststellung nach Art. 11 Abs. 6 BayDG, Schweres Dienstvergehen durch Geschlechtsverkehr mit minderjähriger Schülerin durch Lehrkraft