Vorbescheid, Wohnhausneubau, Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Beeinträchtigung öffentlicher Belange, Lärm, natürliche Eigenart der Landschaft, Entstehung einer Splittersiedlung
Abgrenzung Innen- und Außenbereich: Ein ehemaliger Stall nebst landwirtschaftlichen Nebengebäude, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, haben keine prägende Wirkung für die Herstellung eines Bebauungszusammenhangen