Verdienstausfallentschädigung, Quarantäne, Covid-19, 15 Tage keine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, keine anteilige Kürzung des Gesamtzeitraums um eine für „verhältnismäßig nicht erheblich“ befundene Dauer
Verdienstausfallentschädigung, Quarantäne, Covid-19, 15 Tage keine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, keine anteilige Kürzung des Gesamtzeitraums um eine für „verhältnismäßig nicht erheblich“ befundene Dauer
Richterablehnung, Ausschluss nach § 41 Nr. 6 ZPO (verneint), Befangenheit (verneint), Befangenheitsantrag gegenüber dem gesamten Spruchkörper, Richterhandlungen in vorangegangenem Verfahren