Erfolglose Berufungszulassung in Bezug auf eine Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (hier insbesondere: Bestimmtheit der Baugenehmigung, Denkmalschutz sowie Lärmimmissionen)
Nachbarklage, keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots, insbesondere nicht durch mögliche Einblicke in den Garten und Situierung der Stellplätze hinter dem Haus, keine Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Denkmalschutzrechts