Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Ausschluss ambulanter ärztlicher Zwangsbehandlung Betreuter gem § 1906a Abs 1 S 1 Nr 7 BGB – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes möglich, aufgrund von Auslegungsspielräumen auch geboten und zumutbar
keine Beihilfefähigkeit für gleichzeitige Behandlungen nach §§ 19 bis 21 BBhV, eine gleichzeitige Behandlung im Sinne des § 18 Abs. 4 Nr. 1 BBhV setzt nicht voraus, dass die jeweiligen Behandlungen am selben Tag erfolgt sind