Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Endoluminale Laserablationsvorrichtung“ – auf Verwendung eines Erzeugnisses gerichteter Anspruch – im Einzelfall Zuordnung der Sach- oder Verfahrenskategorie – ein zur medizinischen Verwendung bereitgestelltes Erzeugnis (hier: ein medizinisches Gerät) ist nicht von der Patentierbarkeit ausgeschlossen – die gesetzliche Ausnahme für die Neuheit von Stoffen bzw. Stoffgemischen kann im Rahmen der zweiten medizinischen Indikation nicht in zulässiger Weise entsprechend auf sonstige Erzeugnisse ausgedehnt werden