Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer gegen die fortdauernde Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) gerichteten Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Wiederholung von Einwendungen aus vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren (2 BvR 708/12) bzw unterlassene Vorlage von Unterlagen zu Behandlungsaussichten