Zur Beihilfefähigkeit der Nahrungsergänzungsmittel Cefasel 100 nutri Selen-Tabs und Cefasel 200 nutri Selen-Tabs, Arzneimitteleigenschaft im Sinne des § 2 AMG als Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit nach § 18 Satz 1 Nr. 1 BayBhV, Beihilfeausschluss des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV für Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, Vereinbarkeit des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Zur Beihilfefähigkeit des Präparats Modulen IBD, Beihilfefähigkeit einer enteralen Ernährungstherapie mit Modulen IBD nach § 22 Abs. 5 Satz 1 BBhV nur bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit, sich auf natürliche Weise ausreichend zu ernähren (hier verneint), Mangels Arzneimitteleigenschaft i.S.d. § 2 AMG und Apothekenpflicht von Modulen IBD keine Beihilfefähigkeit nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 BBhV a.F., Vereinbarkeit des Beihilfeausschlusses für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn