Zur Durchsetzung der der Betreuungsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BtBG obliegenden Beratungspflicht vor den Verwaltungsgerichten und zum Umfang dieser Pflicht.
Kinder- und Jugendhilfe, Umgangskosten, Ersatz, Fahrtkosten, Kosten für Geschenke, Kosten für Verpflegung, notwendiger Lebensunterhalt, Annex-Leistung, pädagogische Zielrichtung von Jugendhilfeleistungen, Hilfeplan, wichtiger persönlicher Anlass, Geburtstag, Beratung und Unterstützung bei Ausübung des Umgangsrechts, Geldleistungen
Die Digitalisierung macht vor keiner Branche halt – spätestens seit der Corona Pandemie. Immer mehr Anwälte nutzen eine Kanzleisoftware, um sich besser zu vernetzen und Arbeitsprozesse zu automatisieren.
Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens: Befugnis des Insolvenzgerichts zur Prüfung der vom Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs