Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers, Voraussetzungen einer Ruhensanordnung, nachträglicher Wegfall der gesundheitlichen Eignung, nicht ausreichend stabilisierte Amphetaminabhängigkeit eines Arztes, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine Verfahrensfehler in Form eines Gehörsverstoßes oder eines Aufklärungsmangels
Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, erfolgloser Zulassungsantrag des Klägers, Voraussetzungen einer Ruhensanordnung, nachträglicher Wegfall der gesundheitlichen Eignung, nicht ausreichend stabilisierte Amphetaminabhängigkeit eines Arztes, gerichtlich eingeholtes Gutachten, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, keine Verfahrensfehler in Form eines Gehörsverstoßes oder eines Aufklärungsmangels
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – persönliche Voraussetzung bei einem Ingenieur für Biomedizinische Technik – betriebliche Voraussetzung – Privatisierung – Aufspaltungskonstellationen – Fortbestehen eines volkseigenen Betriebes am Stichtag 30.6.1990 – Kapitalgesellschaft – kein modifizierter oder erweiterter Prüfmaßstab
Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und der berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung und im Hinblick auf die letzte versicherungspflichtige Tätigkeit