Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Erhebung des Rundfunkbeitrags – Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Beschwerdeerhebung zu demselben Gegenstand
Nichtannahmebeschluss: Vorgaben des § 184 GVG für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs 2 S 1 StPO – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung hinsichtlich der Vermittlung einer ehrenamtlichen Besuchsbetreuung im Rahmen des Justizvollzugs sowie durch Absehen von der Begründung der Rechtsbeschwerdeentscheidung (§ 119 Abs 3 StVollzG) trotz Abweichens der erstinstanzlichen Entscheidung von der Rspr des BVerfG
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses mit Klärung der verfassungrechtlichen Fragen in weitgehend inhaltsgleichem Verfahren (hier: 1 BvR 1586/14)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verkennung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitteilungspflicht aus § 243 Abs 4 StPO sowie an die Beruhens-Beurteilung bei relativen Revisionsgründen