Stattgebender Kammerbeschluss: Formal gleiche Anwendung einer Bestimmung auf Lebenssachverhalte, die in diskriminierender Weise ungleich geregelt waren, kann jene Diskriminierung fortschreiben – hier: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes durch Anwendung des Antragserfordernisses gem § 56 Abs 1 S 4 VBL-Satzung aF (juris: VBLSa) auf eingetragene Lebenspartnerschaft
Nicht hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Entscheidung, mit der ein Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 172 StPO als unzulässig verworfen wurde
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – hier: Beschwerdeerhebung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge