Markenbeschwerdeverfahren – „CURRY 61 Berlin (Wort-Bild-Marke)/CURRY 36/CURRY 36 (Wort-Bild-Marke)“ – Rücknahme der Widersprüche im Beschwerdeverfahren – antragsgemäßer Ausspruch der Wirkungslosigkeit des Beschlusses der Markenstelle – Antrag auf Kostenauferlegung – Kostenentscheidung
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewähr rechtlichen Gehörs im Zivilprozess – rechtsfehlerhafte fachgerichtliche Anwendung der §§ 440, 441 ZPO verletzt weder Art 103 Abs 1 GG noch das aus Art 3 Abs 1 GG folgende Willkürverbot – keine grobe Verkennung grundrechtlichen Schutzes
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aufhebung einer zivilrechtlichen Betreuung: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache mangels Rechtswegerschöpfung sowie mangels Darlegung, dass die Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG gewahrt werden kann