Stattgebender Kammerbeschluss: Besorgnis der Befangenheit kann bereits durch bestimmte richterliche Vorbereitungshandlungen begründet werden – Ablehnung eines Befangenheitsantrags in erster Instanz eines sozialgerichtlichen Verfahrens als tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde – Unzumutbarkeit der Verweisung des Rechtsuchenden auf den Rechtsweg bei berechtigter Ungewissheit über Zulässigkeit von Rechtsbehelfen bzgl erstinstanzlicher Richterablehnung im sozialgerichtlichen Verfahren – Gegenstandswertfestsetzung