Betreuungssache: Sicherstellung des rechtlichen Gehörs des Betroffenen bei Bekanntgabe des Gutachtens nur an den Verfahrenspfleger; Erforderlichkeit eines konkreten Bedarfs für die Bestellung eines Betreuers
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) durch Entlassung von Familienmitgliedern als Betreuer ihrer Tochter bzw Schwester
Klage auf Erteilung von Befähigungsschein und Unbedenklichkeitsbescheinigung, Klage gegen Widerruf der Erlaubnis nach § 7 SprengG, Unzuverlässigkeit wegen wiederholter Verstöße gegen das SprengG, Wiederholte Unterlassung fristgerechter Anzeigen, Kein Erscheinen der Taten in milderem Licht